Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Swisstrin AG (Swiss Trichology Institute), Luzern, Schweiz

Stand: 6. Juni 2026

Hinweis zur Geschlechterbezeichnung: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschliesslich die männliche Form verwendet. Gemeint sind jedoch stets Personen aller Geschlechter.

Rechtlicher Hinweis: Allein diese deutsche Originalversion ist rechtsverbindlich und massgeblich bei etwaigen Abweichungen, Auslegungsfragen oder Streitigkeiten.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Swisstrin AG (nachfolgend: "Swisstrin") und ihren Kunden im Zusammenhang mit kosmetischen, nicht-invasiven Trichologiebehandlungen sowie dem Erwerb und der Nutzung entsprechender Produkte zur Selbstbehandlung. Entgegenstehende AGB von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Swisstrin hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsparteien

Vertragspartner auf Seiten der Anbieterin ist die Swisstrin mit Sitz an der Zürichstrasse 5, 6004 Luzern. Vertragspartner auf Seiten der Kundschaft ist die natürliche Person, welche die angebotenen Dienstleistungen oder Produkte in Anspruch nimmt.


3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von kosmetischen, nicht-medizinischen Behandlungen durch qualifiziertes Personal der Swisstrin sowie der Verkauf von Produkten zur Ergänzung oder alleinigen Anwendung zu Hause. Die Behandlung erfolgt individuell abgestimmt auf den Kunden und kann entweder ausschliesslich in den Räumlichkeiten der Swisstrin, in Kombination mit Heimbehandlungen, oder ausschliesslich in Heimbehandlungen stattfinden.


4.Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Swisstrin nach einer umfassenden Bedarfsanalyse ein konkretes Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot durch physische oder elektronische Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch ausdrückliche Zustimmung per E-Mail annimmt. Die AGB sind integrierender Bestandteil des Vertrags und gelten mit Vertragsschluss als akzeptiert.


5. Zahlung

Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit Vertragsschluss. Als Zahlungsarten akzeptiert Swisstrin Kredit- oder Debitkartenzahlung vor Ort, Rechnung (mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen) sowie Ratenzahlung gemäss vereinbartem Zahlungsplan. Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde automatisch ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist Swisstrin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine pauschale Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 200 zu verlangen. Bereits bezogene Leistungen und Produkte werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


6. Termine

Beratungstermine können durch den Kunden bis spätestens vier Stunden vor Beginn kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung und erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, fällt eine Ausfallentschädigung in Höhe von CHF 100 an.

Bei Behandlungsterminen und Check-up-Terminen verfällt der Anspruch auf eine vollständige Behandlung bei verspätetem Erscheinen, sofern keine Kapazitäten zur Verlängerung bestehen. Bei Nichterscheinen ohne Absage bis spätestens vier Stunden vor Beginn gilt der Anspruch auf die Behandlungssitzung oder Check-up-Sitzung als Erloschen (ohne Einfluss auf den allfälligen Anspruch auf weitere Behandlungstermine).

Swisstrin behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben und bietet in diesem Fall einen kostenlosen Ersatztermin an.

Für Kunden, welche nach dem ersten Beratungstermin keinen Vertrag abschliessen, bietet Swisstrin kostenlos einen zweiten, verkürzten, Beratungstermin an. Alle weiteren Beratungstermine vor Vertragsabschluss werden mit CHF 250 in Rechnung gestellt.


7. Stornierung oder Abbruch

Der Kunde kann die Behandlung jederzeit mit einer 30-tägigen Kündigungsfrist stornieren oder abbrechen. In diesem Fall bleibt die Vergütung für bereits bezogene Leistungen und Produkte bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet.

Bewertung der Leistungen: Der Gesamtbetrag für sämtliche Leistungen in den „Home Care“-Plänen wird auf die einzelnen 6-monatigen Behandlungszyklen wie folgt verteilt, wobei der erste Zyklus am Tag des Vertragsabschlusses beginnt:

  • Zyklus 1 (Monate 1–6): CHF 1190
  • Zyklus 2 (Monate 7–12): CHF 400
  • Laser Cap: CHF 400
 

Die Zuweisung von mehr als 50 % des Gesamtbetrags zu Zyklus 1 trägt den höheren anfänglichen Kosten für Laboranalysen und Kontrolluntersuchungen Rechnung.

Bei Behandlungsplänen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten wird jeder zusätzliche 6-Monatszyklus mit der Hälfte des (implizit oder explizit) angegebenen Preises des zusätzlich gebuchten Jahres ("Zusatzjahr") bewertet.

Die oben genannten Beträge beinhalten einen Rabatt von 16% für Kunden, die im Voraus bezahlen; dieser wird Kunden mit monatlichen Zahlungsplänen nicht gewährt. Sämtliche weiteren Rabatte, Preisnachlässe, Gutschriften oder vergleichbaren finanziellen Vergünstigungen („Rabatte“), die der Kundschaft gewährt werden, sind ausschliesslich auf den letzten Zyklus des erworbenen Plans anzurechnen.

Übersteigt der Wert der Rabatte den für den letzten Zyklus geschuldeten Betrag, wird der verbleibende Saldo nacheinander auf die unmittelbar vorangehenden Abrechnungszyklen angerechnet, in umgekehrt chronologischer Reihenfolge, bis die Rabatte vollständig aufgebraucht sind. Unter keinen Umständen werden Rabatte in bar ausbezahlt oder ausserhalb des erworbenen Plans angerechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Leistungen für jeden 6-Monats-Zyklus gelten mit dem ersten Tag des Zyklus als vollständig bezogen, mit Ausnahme allfälliger Behandlungen in den Räumen der Swisstrin AG. Durch Swisstrin versandte Produkte gelten als bezogene Leistung.

Swisstrin ist berechtigt, Behandlungen zu stornieren, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wiederholtem Nichterscheinen. In diesem Fall gelten dieselben Regelungen zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen und zur Rückgabe von Produkten.

Falls der Kunde eine Vorauszahlung für Leistungen oder Produkte geleistet hat, so hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückvergütung der noch nicht bezogenen Leistungen und Produkte.

Falls der Kunde bis zur Stornierung oder dem Abbruch der Behandlung noch nicht den gesamten geschuldeten Betrag bezahlt hat (z.B. auf Grund vereinbarter Ratenzahlungen oder eines Zahlungsverzugs), so wird die Restschuld mit der Stornierung resp. dem Abbruch der Behandlung per sofort fällig (Zusatzvergütung). Swisstrin akzeptiert eine Stornierung allfälliger vereinbarter Ratenzahlungen erst nach vollständigem Eingang der Zusatzvergütung.


8. Lieferung von Produkten

Produkte zur Selbstbehandlung können direkt vor Ort übergeben oder per Post versendet werden. Die Versandkosten trägt Swisstrin. Lieferverzögerungen werden per E-Mail kommuniziert. Überschreitet die Verzögerung 30 Tage, kann der Kunde bezüglich des betroffenen Produkts vom Vertrag zurücktreten. Der restliche Vertrag bleibt davon unberührt.


9. Prüfplicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich unter Beilage entsprechender Nachweise zu melden. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit. Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, gilt die Lieferung als genehmigt.


10. Gewährleistung

Im Fall rechtzeitig gemeldeter Mängel verpflichtet sich Swisstrin zu einer Ersatz- oder Nachlieferung. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung wird ausgeschlossen. Die gesetzliche Sachgewährleistung nach Art. 197 ff. OR ist wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig. Die Beweispflicht für Mängel liegt beim Kunden.


11. Garantie

Swisstrin gibt keinerlei Garantie für das Erreichen eines bestimmten Behandlungsergebnisses ab. Behandlungserfolge hängen von individuellen Faktoren ab. Herstellerhinweise sowie die durch Swisstrin erteilten Anweisungen sind verbindlich. Allfällige Herstellergarantien werden an den Kunden weitergegeben.


12. Haftung

Die Haftung der Swisstrin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden infolge unsachgemässer Anwendung oder aufgrund individueller Unverträglichkeiten. Der Haftungsausschluss umfasst sämtliche konkurrierenden Anspruchsgrundlagen, seien es ausservertragliche Ansprüche (Art. 41 ff. OR und Art. 62 ff. OR), Anfechtung infolge Willensmangels (Art. 23ff. OR) oder andere in Frage kommende Ansprüche.


13. Inhalte der Website

Die Inhalte der Website dienen ausschliesslich Informationszwecken. Swisstrin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen, insbesondere nicht für abgebildete Behandlungsergebnisse.


14. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung, welche einen integralen Bestandteil dieser AGB bildet.


15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzt.


16. Formvorschriften

Swisstrin behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen, soweit dies sachlich begründet ist (z. B. Gesetzesänderungen, Erweiterung der Dienstleistungen oder Sicherheitsgründe). Über wesentliche Änderungen werden die Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.

Sofern der Kunde nicht innert 14 Tagen nach Versand der Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Im Fall eines Widerspruchs behält sich Swisstrin das Recht vor, das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen zu beenden.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist zudem jederzeit auf unserer Website unter https://swisstrin.ch/de/terms-conditions/ einsehbar. Es gilt die Version, die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist.


17. Mitteilungen

Mitteilungen mit rechtlicher Relevanz sind zu richten an:

  • Post: Swisstrin AG, Zürichstrasse 5, 6004 Luzern, Schweiz

  • E-Mail: rm@swisstrin.ch


18. Anwendbares Recht

Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen Swisstrin und Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.


19. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist ausschliesslich das zuständige Gericht am Sitz der Swisstrin AG in Luzern/LU zuständig.

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